Bis zum Jahresende dürfte sich so mancher Bankkunde verwundert die Augen reiben: Die Einlagensicherung wird nämlich schon zum 1. Januar 2015 abgesenkt. Allerdings betrifft dies nur den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken. An der gesetzlichen Einlagensicherung für Kundeneinlagen von bis 100.000 Euro ändert sich nichts. Aber auch wer Guthaben auf Giro-, Spar-, Tagesgeld- und Festgeldkonten bei einer Bank von mehr als 100.000 Euro hat oder Namensschuldverschreibungen und auf den Namen lautende Sparbriefe besitzt, braucht nicht nervös zu werden. Denn in diesem Fall greift die individuelle Sicherungsgrenze einer Bank. Ab 1. Januar 2015 fällt jedoch die so genannte Sicherungsgrenze von 30 auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals pro Kunde. Bis zum Jahr 2025 ist sogar eine Absenkung auf 8,75 Prozent geplant, nachdem sich in den vergangenen knapp 40 Jahren nichts an der Sicherungsgrenze geändert hatte. Trotzdem sind die Sicherungsgrenzen angestiegen, da die Banken inzwischen auch aus regulatorischen Gründen mit deutlich mehr Eigenkapital ausgestattet sind. (Quelle CASMOS Media GmbH)